Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5% des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer wird gemeinsam mit dem Kaufpreis an den Treuhänder überwiesen. Der Treuhänder ist der Rechtsanwalt, der den Vertrag errichtet und sich um die Abwicklung kümmert. Der Treuhänder meldet den Kauf bei den Finanzbehörden an und überweist die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt.